Infos für den Detailhandel

Infos und Toolbox für den Detailhandel

Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zwei Leitfäden erarbeitet, in welchen sie schreibt, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD erlaubt ist.
In der Praxis wurde dieser rechtliche Spielraum bisher kaum genutzt, was zu unnötiger Lebensmittelverschwendung führt. Dies ist nicht vereinbar mit den verfolgten politischen Zielen, insbesondere dem Aktionsplans des Bundesrates gegen die Lebensmittelverschwendung.

Die nachfolgende Toolbox unterstützt den Detailhandel dabei, die politischen Forderungen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten rechtskonform und sicher in die Praxis umzusetzen.

Durch die Umetikettierung dürfen die Konsument:innen bei der Abgabe nicht getäuscht werden. Es muss also ersichtlich sein, dass das Produkt das Datum überschritten hat.

Unsere Projektpartner:innen

Dank ihrer Unterstützung können wir das Projekt realisieren.

BLV
Stiftung 3FO
Stiftung Corymbo
Ernst Göhner Stiftung
Stiftung Temporatio
Stiftung für eine nachhaltige Ernährung
Kanton Aargau
Kanton Basel Landschaft
Kanton Basel-Stadt
Kanton Bern
Kanton Graubünden
Kanton Luzern
Kanton Schwyz
Kanton Solothurn
Kanton St. Gallen
Kanton Tessin
Kanton Thurgau
Kanton Waadt
Kanton Zug
Kanton Zürich AWEL
Kanton Zürich

Unsere Kommunikationspartner:innen

 

Bio Suisse
Cheeseaffair
Commerces Valaisans de proximité SA
Glug
Glug Festival
Richemont
Spar
SBV
Vom Hof
Schweizer Fleisch-Fachverband
Schweizerischer Drogistenverband
SPAR
Swissdrink
Swiss Retail Federation
Veledes

Finanzierungspartner Umsetzung Toolbox

Dank ihrer Unterstützung konnten wir die Toolbox umsetzen.

Stiftung Mercator Schweiz