Infos für den Detailhandel
Infos und Toolbox für den Detailhandel
Im Rahmen des Aktionsplans des Bundesrates gegen die Lebensmittelverschwendung und im im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zwei Leitfäden erarbeitet, in welchen sie schreibt, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD erlaubt ist.
Die nachfolgende Toolbox unterstützt den Detailhandel dabei, die politischen Forderungen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten rechtskonform und sicher in die Praxis umzusetzen.
Durch die Umetikettierung dürfen die Konsument:innen bei der Abgabe nicht getäuscht werden. Es muss also ersichtlich sein, dass das Produkt das Datum überschritten hat.
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