Gesetz & Wissenschaft

Gesetz & Wissenschaft

In der Schweiz sorgen das Lebensmittelgesetz sowie diverse Verordnungen für einen sicheren Umgang mit Lebensmitteln und legen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Datierung von Lebensmitteln fest. Bei der Auslegung dieser rechtlichen Grundlagen wurde der Vermeidung von Food Waste bis im Jahr 2021 relativ wenig Beachtung geschenkt. Angestossen durch verschiedene Akteure hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Jahr 2020 der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) den Auftrag gegeben, zwei Grundlagenberichte zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten bei der Datierung und der Abgabe von Lebensmitteln zu verfassen. 

Wissenschaftliche Grundlagen der ZHAW im Auftrag des BLV:

Datierungsleitfaden: Empfehlungen für Hersteller, um Lebensmittel korrekt mit einem MHD oder einem VD zu kennzeichnen.

Ziel dieses Leitfadens ist es, die Datierung der Lebensmittel zu optimieren, damit möglichst wenig Lebensmittel unnötig entsorgt werden. Heute sind noch etliche Produkte mit einem VD datiert, die theoretisch ein MHD tragen könnten. Das will der Leitfaden ändern und die Herstellenden von Lebensmitteln für eine korrekte Datierungsart sensibilisieren.

Die Art der Datierung ist grundsätzlich in der Verantwortung des Herstellers. Laut Verordnung des EDI über die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16) muss auf Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden (Art 13). Bei Lebensmitteln, die aus mikrobiologischer Sicht sehr leicht verderblich sind und nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum angegeben werden (Art 13, Abs. 2). Die Verordnung regelt ausserdem, welche Produkte keine Datierung benötigen; zum Beispiel frisches Gemüse und Obst (Anhang 8, 1.4) oder Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozenten oder Essig, Speisesalz, Zuckerarten in fester Form, Kaugummi. Oftmals werden diese Produkte vom Hersteller trotzdem datiert.  Bei vielen Produkten könnten ausserdem die Fristen deutlich verlängert werden, ohne nachteiligen Effekt auf die Lebensmittelsicherheit.

Abgabeleitfaden: Empfehlungen an Detailhändler, Spendenorganisationen und Konsument:innen zur Abgabe und zum Umgang mit datierten Lebensmitteln.

Im Fokus des zweiten Leitfadens steht die sogenannte MHD+-Frist. Diese gibt an, wie lange ein Lebensmittel, das korrekt gelagert wurde, nach Ablauf des MHD noch bedenkenlos abgegeben und konsumiert werden darf. Unter der Einhaltung der Lebensmittelsicherheit können so weitere Lebensmittelverluste vermieden werden. Die meisten Lebensmittel, die mit einem MHD datiert sind, können, je nach Lebensmittelkategorie, bedenkenlos zwischen 6 bis 360 Tagen länger abgegeben und verzehrt werden.

Das BLV hat daraufhin ein Infomationsschreiben insbesondere für die Kantonalen Kontrollbehörden der Lebensmittelgesetzgebung verfasst, welches auf die in den Grundlagenberichten dargestellten Handlungsspielräume zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten hinweist:

Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Die Massnahmen rund um die Datierung von Lebensmitteln sind in einen grösseren politischen Auftrag eingebettet; nämlich in den Aktionsplan des Bundes gegen die Lebensmittelverschwendung. Mit 14 Massnahmenbündeln werden alle Akteure entlang der Lebensmittelkette aufgefordert, Massnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung vorzunehmen, um die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren.

Nun sind alle Akteure, welche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, gefordert: Die beiden Leitfäden sollen umgesetzt und die Datierungsart und -fristen angepasst werden,  oder Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD – mit entsprechender Kennzeichnung – in den Verkehr zu bringen. Als Konsument*in können wir uns darauf verlassen, dass wir bei Produkten mit einem MHD immer mit unseren Sinnen überprüfen können, ob ein Lebensmittel noch gut ist. Schau dir dazu unseren Lebensmittelkatalog an.

Weshalb ist die Vermeidung von Foodwaste so dringend? Hier findest du in 13 illustrierten Infografiken die wichtigsten Fakten über die Mengen, Ursachen, Folgen und Vermeidungsmassnahmen.

Korrekte Datierung von Lebensmitteln

Ein Punkt, der wesentlich zur Entstehung oder Verhinderung von Food Waste beiträgt, ist die Datierungsart unserer Lebensmittel. Viele Lebensmittel werden aufgrund ihres Datums verschwendet, obwohl sie eigentlich noch einwandfrei geniessbar wären. Dabei spielen sowohl die Wahl der Datierungsart (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum) als auch die Datierungsfrist eine wichtige Rolle.

Damit werden Produkte gekennzeichnet, die wenig verderblich sind. Du kannst sie bei richtiger Lagerung bedenkenlos auch nach Ablauf des Datums essen. Veränderungen, die dir sagen, dass du das Lebensmittel nicht mehr essen solltest, sind immer (!) mit den Sinnen wahrnehmbar (Auge, Nase, Mund).

Damit werden leicht verderbliche Produkte gekennzeichnet, die du nach Ablauf des Datums aufgrund der Lebensmittelsicherheit nicht mehr konsumieren solltest. Das mikrobielle Wachstum ist mit deinen Sinnen nicht wahrnehmbar.

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Datierungsart (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum) und der konkreten Dauer der Haltbarkeit liegt beim Hersteller. Auf Lebensmitteln muss grundsätzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)  angegeben werden. Damit garantiert der Hersteller jedoch lediglich, dass das Produkt bei korrekter Lagerung die gleiche Qualität wie beim Herstellungsdatum behält. Bei in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, muss anstelle des MHD ein Verbrauchsdatum angegeben werden. Einige Lebensmittel sind von einer Datierungspflicht ausgenommen. Darunter zum Beispiel Salz, Essig, Früchte und Gemüse oder einige alkoholische Getränke. Manchmal machen die Hersteller trotzdem Angaben zur Haltbarkeit.

So trägt die Datierungspflicht einerseits zu erhöhter Lebensmittelsicherheit für Konsumentinnen bei und fördert andererseits die Entstehung von Food Waste.

Verlängerte Haltbarkeit: MHD+ und VD+

Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zwei Leitfäden erarbeitet. Darin schreibt die ZHAW, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Sicherheit des Lebensmittels gewährleistet ist und wenn die Konsument:innen bei der Abgabe nicht getäuscht werden. Also wenn sie wissen, dass das Produkt das MHD überschritten hat. So können mit einem MHD datierte Lebensmittel je nach Produktkategorie bis 360 Tage über das MHD hinaus konsumiert werden. Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum (VD) datiert sind und sich zum Einfrieren eignen, können bis zum angegebenen Datum eingefroren und bis zu 90 Tage über das VD hinaus abgegeben und konsumiert werden. Werden sie nicht eingefroren, sollten Produkte mit überschrittenem VD aufgrund der Lebensmittelsicherheit nicht mehr konsumiert werden.

MHD+

Je nach Produktekategorie können die Lebensmittel mit überschrittenem MHD auch noch nach +360 Tagen bedenkenlos konsumiert werden. Schau dich dazu in unserem grossen Lebensmittelkatalog um und finde heraus, wie viel länger du ein Joghurt, Käse oder Nüsse konsumieren kannst.

VD+

Lebensmittel mit einem VD können bis spätestens um 24 Uhr der “zu verbrauchen bis”-Angabe eingefroren werden und so bis zu 90 Tage länger konsumiert werden. Die Produkte dürfen nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden und müssen innert 24 Stunden konsumiert werden.

Was du zu MHD+ und VD+ wissen musst, um sicher zu geniessen, liest du hier.

Schnellsuche

Finanzierungspartner

Umsetzungspartner