Infos für den Detailhandel
Infos und Toolbox für den Detailhandel
Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zwei Leitfäden erarbeitet, in welchen sie schreibt, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD erlaubt ist.
In der Praxis wurde dieser rechtliche Spielraum bisher kaum genutzt, was zu unnötiger Lebensmittelverschwendung führt. Dies ist nicht vereinbar mit den verfolgten politischen Zielen, insbesondere dem Aktionsplans des Bundesrates gegen die Lebensmittelverschwendung.
Die nachfolgende Toolbox unterstützt den Detailhandel dabei, die politischen Forderungen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten rechtskonform und sicher in die Praxis umzusetzen.
Durch die Umetikettierung dürfen die Konsument:innen bei der Abgabe nicht getäuscht werden. Es muss also ersichtlich sein, dass das Produkt das Datum überschritten hat.
Unsere Projektpartner:innen
Dank ihrer Unterstützung können wir das Projekt realisieren.
Unsere Kommunikationspartner:innen
Finanzierungspartner Umsetzung Toolbox
Dank ihrer Unterstützung konnten wir die Toolbox umsetzen.