Infos für den Detailhandel

Infos und Toolbox für den Detailhandel

Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zwei Leitfäden erarbeitet, in welchen sie schreibt, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD erlaubt ist.
In der Praxis wurde dieser rechtliche Spielraum bisher kaum genutzt, was zu unnötiger Lebensmittelverschwendung führt. Dies ist nicht vereinbar mit den verfolgten politischen Zielen, insbesondere dem Aktionsplans des Bundesrates gegen die Lebensmittelverschwendung.

Die nachfolgende Toolbox unterstützt den Detailhandel dabei, die politischen Forderungen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten rechtskonform und sicher in die Praxis umzusetzen.

Durch die Umetikettierung dürfen die Konsument:innen bei der Abgabe nicht getäuscht werden. Es muss also ersichtlich sein, dass das Produkt das Datum überschritten hat.

Unsere Projektpartner:innen

Dank ihrer Unterstützung können wir das Projekt realisieren.

Stiftung 3FO
Ernst Göhner Stiftung
Stiftung Temperatio
Kanton Aargau
Kanton Basel Landschaft
Kanton Basel-Stadt
Kanton Bern
Kanton Graubünden
Kanton Luzern
Kanton Schwyz
Kanton Solothurn
Kanton Zug

Unsere Kommunikationspartner:innen

 

Bio Suisse
SBV
Schweizer Fleisch-Fachverband
Swissdrink
Swiss Retail Federation
Veledes
Vom Hof

Finanzierungspartner Umsetzung Toolbox

Dank ihrer Unterstützung konnten wir die Toolbox umsetzen.

Stiftung Mercator Schweiz